1. Unabhängige Beschwerdestellen (kostenlos – oft der wichtigste erste Schritt)
Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es mittlerweile in fast allen Bundesländern. Sie sind unabhängig vom Jugendamt, kostenlos und vertraulich, beraten bei Konflikten mit dem Jugendamt und können bei Gesprächen begleiten. Eine rechtliche Vertretung ersetzen sie nicht, aber sie kennen die Abläufe genau und können vermitteln.
- Gesamtübersicht mit allen Adressen nach Bundesland: ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen
- Beispiele: Ombudsstelle Bayern (beratung@ombudsstelle-bayern.de) · Ombudschaft Jugendhilfe NRW (Tel. 0202-29536776) · Ombudssystem Baden-Württemberg · Ombudsstelle RLP beim Bürgerbeauftragten
2. Anwaltliche Erstberatung (dringend empfohlen bei akuter Inobhutnahme)
Bei einer laufenden oder drohenden Inobhutnahme zählt oft jeder Tag. Ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht kann sofort das Familiengericht einschalten, wenn Sie widersprechen möchten. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beim Amtsgericht, damit die Kosten tragbar bleiben.
3. Vereine und Elterninitiativen mit Austausch und Beratung
- ISUV e.V. (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) – Kontaktstellen bundesweit, Austausch mit Betroffenen, Kontaktanwälte: hilfe@isuv.de
- Väteraufbruch für Kinder e.V. – bundesweiter Verein, engagiert sich auch in Einzelfällen gegen als überzogen empfundenes Jugendamtshandeln
- Eltern für Kinder im Revier e.V. (EfKiR), Essen/Gelsenkirchen – seit 1999 bestehende Selbsthilfegruppe für Eltern, die von ihren Kindern getrennt wurden, mit regelmäßigen Treffen
- PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. – falls das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht ist
4. Austausch in sozialen Netzwerken
Weiterführende Adressen
- vetopedia.org – Wissenssammlung zum Thema Inobhutnahme
- mein-einzelfall.de
- Petition: Stärkung von Transparenz, Rechtsschutz und Kontrolle bei Maßnahmen des Jugendamts
- lilahilfe.org – Solidarität
Kurz zusammengefasst: die ersten drei Schritte
- Anwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht kontaktieren – bei akuter Situation: noch heute.
- Parallel die zuständige Ombudsstelle Ihres Bundeslands anrufen.
- Alles schriftlich dokumentieren: Gespräche, Bescheide, Fristen.
Sie möchten wissen, welche Ombudsstelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, oder Ihre eigene Geschichte teilen? Schreiben Sie uns – wir helfen, wo wir können.