Wichtig: Nichts davon soll euch abschrecken – im Gegenteil. Wir möchten, dass ihr informiert entscheidet. Wer mitmachen möchte, meldet sich einfach über die Kontaktseite; alles Weitere besprechen wir persönlich.

Teil 1 – Worauf ihr euch einlasst

Betroffene Kinder

  • Werden Details aus einem laufenden oder abgeschlossenen Sorgerechts- bzw. Kindeswohlverfahren öffentlich gemacht, kann das ein noch laufendes Verfahren beeinflussen.
  • Manche familiengerichtlichen Verfahren sind nicht-öffentlich; Inhalte aus der Akte öffentlich auszubreiten kann problematisch sein.
  • Persönliche Daten der Kinder (Name, Alter, Schule, Wohnort, Fotos) sollten grundsätzlich nicht oder nur stark anonymisiert genannt werden.
  • Bedenkt: Eure Kinder könnten später selbst mit dem öffentlich Gesagten konfrontiert werden.

Laufende Verfahren

  • Ist noch etwas vor Gericht oder beim Jugendamt anhängig, können öffentliche Aussagen dazu den Ausgang beeinflussen.
  • Besteht eine Verschwiegenheitsauflage aus einem Verfahren, kann ein Verstoß eigene rechtliche Konsequenzen haben.
  • Empfehlung: Vor der Aufnahme klären, ob aktuell etwas rechtlich „in der Schwebe" ist – im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

Freigaben und Einverständnis

  • Für Aufnahme, Bearbeitung und Veröffentlichung eurer Stimme (und ggf. eures Bildes) braucht es eine schriftliche Einverständniserklärung – die besprechen wir gemeinsam vor der Aufnahme.
  • Ausschnitte aus Dokumenten, Chats oder Behördenschreiben: Auch hier muss geprüft werden, wessen Rechte berührt werden.
  • Kommen weitere Personen im Podcast vor, braucht es auch deren Einverständnis.
  • Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden – bereits veröffentlichte Folgen lassen sich dadurch aber in der Regel nicht mehr zurückholen.

Datenschutz

  • Sensible Daten Dritter (volle Namen, Adressen, Geburtsdaten, Aktenzeichen) werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.
  • Das gilt auch für Screenshots oder Fotos von Dokumenten – diese werden geschwärzt oder anonymisiert.

Teil 2 – Wie ihr eure Geschichte sicher erzählt

Der wichtigste Unterschied im deutschen Äußerungsrecht: Tatsachenbehauptung vs. Werturteil.

Tatsachenbehauptung: eine Aussage, die beweisbar oder widerlegbar ist – z. B. „Sie hat die Akte nie gelesen." Könnt ihr das nicht belegen, ist das ein rechtliches Risiko.

Werturteil / Meinungsäußerung: eine subjektive Bewertung – z. B. „Ich empfand die Entscheidung als unfair." Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) deutlich stärker geschützt.

Die Faustregel: Erzählt, was ihr erlebt und gefühlt habt – nicht, was die andere Person getan oder gedacht hat, es sei denn, ihr könnt es belegen.

So macht ihr aus einer riskanten Aussage eine sichere

Riskant (Tatsachenbehauptung)Sicherer (eigene Wahrnehmung)
„Sie hat gelogen."„Für mich hat sich das angefühlt, als würde die Wahrheit nicht gesagt."
„Sie hat mein Kind grundlos weggenommen."„Aus meiner Sicht gab es keinen nachvollziehbaren Grund für die Entscheidung."
„Sie hasst alleinerziehende Mütter."„Ich hatte den Eindruck, dass mir als Alleinerziehende weniger zugetraut wurde."
„Sie hat das Gesetz gebrochen."„Ich habe das Gefühl, dass mein Verfahren nicht so lief, wie es hätte laufen sollen."

Wörter wie „aus meiner Sicht", „ich empfand", „mein Eindruck war" signalisieren klar: Das ist eure subjektive Erfahrung. Und: Beschreibt Handlungen, nicht Motive – „sie wollte mich bestrafen" ist fast immer unbeweisbar; „die Entscheidung kam für mich zu einem Zeitpunkt, den ich mir nicht erklären konnte" ist sicherer.

Namen und Erkennbarkeit

Überlegt, ob ihr Klarnamen nennen müsst – oft lässt sich die Geschichte genauso wirkungsvoll erzählen ohne Namen („die zuständige Sachbearbeiterin"). Wichtig: Erkennbarkeit entsteht nicht nur durch den Namen – zu konkrete Kombinationen aus Amt, Ort und Zeitraum können rechtlich denselben Effekt haben.

Die Grenze: Schmähkritik

Auch Meinungsäußerungen sind nicht grenzenlos geschützt. Zielt eine Aussage nur noch auf Herabwürdigung statt auf die Sache, spricht man von „Schmähkritik" – die ist nicht geschützt. Faustregel: Bleibt bei der Sache, nicht bei pauschalen Angriffen auf die Person als Ganzes.

Checkliste vor der Aufnahme

  1. Ist das eine Tatsache oder meine Meinung? → entsprechend kennzeichnen.
  2. Kann ich diese Tatsache belegen? → wenn nein: als Wahrnehmung formulieren oder weglassen.
  3. Unterstelle ich eine Absicht/ein Motiv? → wenn unbelegbar: umformulieren auf die reine Beobachtung.
  4. Ist die Person erkennbar? → bewusste Entscheidung treffen.
  5. Verallgemeinere ich („sie macht das immer")? → nur, wenn belegbar.
  6. Ist der Ton noch sachbezogen? → bei Zweifel abschwächen.
  7. Betrifft die Aussage ein laufendes Verfahren? → vorher anwaltlich prüfen lassen.
  8. Nenne ich Details zu den Kindern? → nur mit äußerster Zurückhaltung.
Der Satz, den ihr euch merken könnt: „Ich erzähle, was mit mir passiert ist und wie es sich für mich angefühlt hat – nicht, was die andere Person getan, gedacht oder gewollt hat, es sei denn, ich kann es beweisen."

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Wir lassen die erste Folge (und im Idealfall jedes Skript) vor Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Medien- bzw. Persönlichkeitsrecht gegenlesen – das schützt euch und uns vor teuren und belastenden Klagen.

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