Teil 1 – Worauf ihr euch einlasst
Betroffene Kinder
- Werden Details aus einem laufenden oder abgeschlossenen Sorgerechts- bzw. Kindeswohlverfahren öffentlich gemacht, kann das ein noch laufendes Verfahren beeinflussen.
- Manche familiengerichtlichen Verfahren sind nicht-öffentlich; Inhalte aus der Akte öffentlich auszubreiten kann problematisch sein.
- Persönliche Daten der Kinder (Name, Alter, Schule, Wohnort, Fotos) sollten grundsätzlich nicht oder nur stark anonymisiert genannt werden.
- Bedenkt: Eure Kinder könnten später selbst mit dem öffentlich Gesagten konfrontiert werden.
Laufende Verfahren
- Ist noch etwas vor Gericht oder beim Jugendamt anhängig, können öffentliche Aussagen dazu den Ausgang beeinflussen.
- Besteht eine Verschwiegenheitsauflage aus einem Verfahren, kann ein Verstoß eigene rechtliche Konsequenzen haben.
- Empfehlung: Vor der Aufnahme klären, ob aktuell etwas rechtlich „in der Schwebe" ist – im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
Freigaben und Einverständnis
- Für Aufnahme, Bearbeitung und Veröffentlichung eurer Stimme (und ggf. eures Bildes) braucht es eine schriftliche Einverständniserklärung – die besprechen wir gemeinsam vor der Aufnahme.
- Ausschnitte aus Dokumenten, Chats oder Behördenschreiben: Auch hier muss geprüft werden, wessen Rechte berührt werden.
- Kommen weitere Personen im Podcast vor, braucht es auch deren Einverständnis.
- Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden – bereits veröffentlichte Folgen lassen sich dadurch aber in der Regel nicht mehr zurückholen.
Datenschutz
- Sensible Daten Dritter (volle Namen, Adressen, Geburtsdaten, Aktenzeichen) werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.
- Das gilt auch für Screenshots oder Fotos von Dokumenten – diese werden geschwärzt oder anonymisiert.
Teil 2 – Wie ihr eure Geschichte sicher erzählt
Der wichtigste Unterschied im deutschen Äußerungsrecht: Tatsachenbehauptung vs. Werturteil.
Tatsachenbehauptung: eine Aussage, die beweisbar oder widerlegbar ist – z. B. „Sie hat die Akte nie gelesen." Könnt ihr das nicht belegen, ist das ein rechtliches Risiko.
Werturteil / Meinungsäußerung: eine subjektive Bewertung – z. B. „Ich empfand die Entscheidung als unfair." Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) deutlich stärker geschützt.
So macht ihr aus einer riskanten Aussage eine sichere
| Riskant (Tatsachenbehauptung) | Sicherer (eigene Wahrnehmung) |
|---|---|
| „Sie hat gelogen." | „Für mich hat sich das angefühlt, als würde die Wahrheit nicht gesagt." |
| „Sie hat mein Kind grundlos weggenommen." | „Aus meiner Sicht gab es keinen nachvollziehbaren Grund für die Entscheidung." |
| „Sie hasst alleinerziehende Mütter." | „Ich hatte den Eindruck, dass mir als Alleinerziehende weniger zugetraut wurde." |
| „Sie hat das Gesetz gebrochen." | „Ich habe das Gefühl, dass mein Verfahren nicht so lief, wie es hätte laufen sollen." |
Wörter wie „aus meiner Sicht", „ich empfand", „mein Eindruck war" signalisieren klar: Das ist eure subjektive Erfahrung. Und: Beschreibt Handlungen, nicht Motive – „sie wollte mich bestrafen" ist fast immer unbeweisbar; „die Entscheidung kam für mich zu einem Zeitpunkt, den ich mir nicht erklären konnte" ist sicherer.
Namen und Erkennbarkeit
Überlegt, ob ihr Klarnamen nennen müsst – oft lässt sich die Geschichte genauso wirkungsvoll erzählen ohne Namen („die zuständige Sachbearbeiterin"). Wichtig: Erkennbarkeit entsteht nicht nur durch den Namen – zu konkrete Kombinationen aus Amt, Ort und Zeitraum können rechtlich denselben Effekt haben.
Die Grenze: Schmähkritik
Auch Meinungsäußerungen sind nicht grenzenlos geschützt. Zielt eine Aussage nur noch auf Herabwürdigung statt auf die Sache, spricht man von „Schmähkritik" – die ist nicht geschützt. Faustregel: Bleibt bei der Sache, nicht bei pauschalen Angriffen auf die Person als Ganzes.
Checkliste vor der Aufnahme
- Ist das eine Tatsache oder meine Meinung? → entsprechend kennzeichnen.
- Kann ich diese Tatsache belegen? → wenn nein: als Wahrnehmung formulieren oder weglassen.
- Unterstelle ich eine Absicht/ein Motiv? → wenn unbelegbar: umformulieren auf die reine Beobachtung.
- Ist die Person erkennbar? → bewusste Entscheidung treffen.
- Verallgemeinere ich („sie macht das immer")? → nur, wenn belegbar.
- Ist der Ton noch sachbezogen? → bei Zweifel abschwächen.
- Betrifft die Aussage ein laufendes Verfahren? → vorher anwaltlich prüfen lassen.
- Nenne ich Details zu den Kindern? → nur mit äußerster Zurückhaltung.
Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Wir lassen die erste Folge (und im Idealfall jedes Skript) vor Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Medien- bzw. Persönlichkeitsrecht gegenlesen – das schützt euch und uns vor teuren und belastenden Klagen.